Muster von neuen oder bereits bestehenden explosiven Stoffen oder Gegenstnden mit Explosivstoff, die unter anderem zu Versuchs-, Zuordnungs-, Forschungs- und Entwicklungszwecken, zu Qualittskontrollzwecken oder als Handelsmuster befrdert werden, drfen nach den Vorschriften der zustndigen Behrde befrdert werden. Nicht angefeuchtete oder nicht desensibilisierte explosive Muster sind, wie von der zustndigen Behrde festgelegt, auf 10 kg  in kleinen Versandstcken begrenzt. Angefeuchtete oder desensibilisierte explosive Muster sind auf 25 kg begrenzt.